Schutzkonzept für Yoga-Studios
Ab dem 06. Juni können wir wieder zusammen im Yoga Studio praktizieren. Allerdings müssen die folgenden Regelungen strikte eingehalten werden. Bitte lese diese Aufmerksam durch, solltest du dich für eine Studio-Klasse anmelden.
1. Nur symptomfrei in die Yogalektion
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT an Yogalektionen teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in das Yogastudio, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach der Yogalektion, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf Umarmungen und Begrüssungsküsse ist weiterhin zu verzichten. In der Yogalektion ist der Körperkontakt für Korrekturen wieder zulässig. Pro Person müssen in der Regel ca. 6m2 Fläche zur Verfügung stehen (also z.B. ein Rechteck von ca. 2 Meter mal 3 Meter; falls Yogamatten nahe bei der Wand aufgestellt werden, kann diese Fläche entsprechend kleiner sein).
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach der Yogalektion gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt das Yogastudio für sämtliche Yogalektionen Präsenzlisten. Die Person, welche die Yogalektion leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.
Quelle: Schweizer Yoga Verband